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Immobilienrecht

Verwalten

Verwalten

Wir beraten Hausverwaltungen und Wohnungseigentümer. Die wesentlichen Vorschriften zur Regelung des Rechts des Wohnungseigentums ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz. Die Rechtsverhältnisse untereinander bestimmen Wohnungseigentümer überdies durch Vereinbarungen und Beschlüsse. Unsere Beratungsschwerpunkte:

  • Prüfung und Gestaltung von Verwalterverträgen
  • Rechte und Pflichten aus der Teilungserklärung
  • Formulierung und Durchsetzung von Beschlussanträgen
  • Instandhaltungs- / Kostentragungspflichten
  • Durchsetzung und Abwehr baulicher Veränderungen

Ihr zuständiger Anwalt

  • Rechtsanwalt Frank Becker von Birr & Schneider
  • Frank Becker

    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
    Fachanwalt für Erbrecht
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  • Rechtsanwältin Sylvia Stechow von Birr & Schneider
  • Sylvia Stechow

    Rechtsanwältin
    Fachanwältin für Familienrecht
    Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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