Mieten
Das Wohnraummietrecht unterliegt stetigem Wandel. Der Gesetzgeber hat durch mehrere Mietrechtsreformen in den letzten 15 Jahren tiefgreifende Veränderungen des Wohnraummietrechts herbeigeführt. Die Rechtsprechung hat diese Entwicklung in den zurückliegenden Jahren durch wegweisende Entscheidungen verstärkt.
Im Gewerbemietrecht sind die Mieterschutzvorschriften bekanntlich nicht so streng wie im Wohnraummietrecht. Den Geschäftspartnern in einem Gewerberaummietvertrag wird wesentlich mehr Gestaltungsspielraum bei ihren Vertragsbedingungen gelassen.
Unsere Beratungsschwerpunkte
- Gestaltung und Prüfung von Miet- und Pachtverträgen
- Durchsetzung / Abwehr von Kündigungen und Abmahnungen
- Instandhaltungs-/Minderungsansprüche
- Mieterhöhungsverlangen
- Nebenkostenabrechnungen