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Arbeitsrecht

Arbeitsvertrag

Arbeitsvertrag

„Ich hab' den Job! Brauche ich eigentlich einen Arbeitsvertrag? Reicht nicht die mündliche Zusage und der Handschlag?“ Im Prinzip ja. Ein mündlich abgeschlossener Arbeitsvertrag kann durchaus wirksam sein. Aber empfehlenswert ist er nicht. Der Arbeitsvertrag enthält alle wesentlichen Rechte und Pflichten der beiden Arbeitsvertragsparteien, wie die Tätigkeit und weitere Konkretisierungen der Arbeitspflicht des Arbeitnehmers, Arbeitszeit und -ort, die Vergütung, Urlaubsansprüche und anderes mehr. Schon aus dem Grunde der Rechtssicherheit sollte ein Arbeitsvertrag schriftlich vereinbart werden. Für befristete Arbeitsverträge ist die Schriftform ohnehin vorgeschrieben. Ein Arbeitsvertrag kann aber auch ergänzend von weiteren Regeln, gesetzlichen oder tariflichen Regeln und Betriebsvereinbarungen mitgestaltet sein. Spätestens im Streitfall kommt es darauf an, welche Rechte Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus dem Arbeitsvertrag gegeneinander haben und geltend machen können. Nicht selten enthalten Arbeitsverträge auch unwirksame Klauseln, die der Rechtslaie nicht erkennt. Wir empfehlen daher unseren Mandanten, einen Arbeitsvertrag möglichst schon vor der Unterschrift juristisch von uns prüfen zu lassen.

Ihr zuständiger Anwalt

  • Rechtsanwalt Frank Becker von Birr & Schneider
  • Frank Becker

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