Erbschaft
„Meine Mutter ist gestorben und ich fürchte, sie hatte Schulden. Muss ich jetzt die Erbschaft ausschlagen?“ „Was ist mit den
Rechten meiner Halbgeschwister?“ „Was ist eigentlich ein Vermächtnis und wer hat das zu erfüllen?“
Fragen wir diese werden oft an
uns gestellt und zuverlässig beantwortet.
Das Erbrecht regelt, wer das Vermögen eines Verstorbenen erhält und wie das zu geschehen hat. Mit dem Erbfall tritt der Erbe oder die Erbengemeinschaft automatisch in die rechtlichen Fußstapfen des Erblassers. Die gesetzliche Erbfolge kommt dann zum Zuge, wenn der Erblasser keine letztwillige Verfügung hinterlässt. Der Erblasser kann aber auch in einem Testament oder Erbvertrag bestimmen, wer Erbe wird, und weitere Anordnungen, z.B. Vermächtnisse, Auflagen oder Testamentsvollstreckungen treffen.
Wir helfen Ihnen bei den Tücken des Erbrechtes, bei Fragen zur Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft, der Beschaffung des Erbscheines, im Falle Ihres Alleinerbes oder bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, bei der Durchführung von Vermächtnissen und anderen erbrechtlichen Fragen. Wir beraten Sie auch zu den erbrechtlichen Besonderheiten im Höferecht.