Scheidung
Wollen die getrennt lebenden Ehegatten nach einer einjährigen Trennungszeit die Ehe nicht fortsetzen, so folgt in der Regel das eigentliche Scheidungsverfahren. Es beginnt damit, dass ein Ehegatte, notwendigerweise anwaltlich vertreten, den Scheidungsantrages beim zuständigen Familiengericht einreicht. Wir vertreten und betreuen Sie rechtlich während des laufenden Scheidungsverfahrens bis zur rechtskräftigen Scheidung.
Mit dem Scheidungsantrag sind auch die sogenannten Scheidungfolgen zu klären. Dazu gehören insbesondere die Regelung des Versorgungsausgleiches, also der Verteilung der von beiden erworbenen Altersvorsorgeanwartschaften, der nacheheliche Unterhalt und die Durchführung des Zugewinnausgleiches. Hier erweist sich ein vorausschauend früher vereinbarter Ehevertrag oder ein vorgerichtlich erarbeiteter Scheidungsfolgenvertrag als kluge Maßnahme, denn es verkürzt das gerichtliche Scheidungsverfahren erheblich und erspart Ihnen hohe Prozesskosten.