Anwaltskosten
Auch heute noch scheut so mancher den Gang zum Anwalt. Anwälte gelten als „teuer“. Doch hier haben viele ein völlig falsches Bild: Fragen Sie uns gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Das bedeutet Sicherheit für Sie und ist für uns selbstverständlich.
"Einen Anwalt nehmen? Das kann ich mir nicht leisten!" Oft gehört und dennoch falsch. Denn:
Anwaltshonorare halten sich im Rahmen. Die Höhe anwaltlicher Gebühren richtet sich
grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei Gerichtsverfahren (außer
bei Strafsachen) bestimmt der jeweilige Geschäftswert, Streitwert oder Gegenstandswert die
Kosten.
In dem
Kostenrisiko-Rechner können Sie selber ausrechnen, was Sie bei einem
verlorenen Rechtsstreit in der ersten Instanz und gegebenenfalls in der Berufungsinstanz an Kosten aufbringen müssen.
Für außergerichtliche Leistungen bemisst sich das Honorar nach der Bedeutung der Sache, dem Schwierigkeitsgrad und der aufgewandter Arbeitszeit. Gern kommen wir Ihrem individuellen Beratungsbedarf auch mit einer genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Honorarvereinbarung entgegen. Dabei haben wir die Möglichkeit, pauschale Honorare oder ein Honorar nach tatsächlichem Zeitaufwand mit Ihnen zu vereinbaren. Wir sagen Ihnen außerdem, ob Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben. Wer eine passende Rechtsschutzversicherung hat, braucht sich um die anfallenden Kosten meist keine Gedanken zu machen. Wir klären für Sie, ob und in welchem Umfang Ihr Versicherungsschutz zum Tragen kommt.