Ehevertrag
„Ein Ehevertrag ist so unromantisch, brauchen wir den wirklich?“ Das fragen uns Mandanten oft vor der Hochzeit. Später, wenn dann die Ehe nach Jahren doch beendet werden soll, hören wir häufig: „Ach hätten wir doch nur einen Ehevertrag geschlossen! Dann wäre jetzt alles klarer und einfacher!“
Wir beraten oft Paare, bei denen mindestens ein Partner Freiberufler ist bzw. ein Unternehmen besitzt oder große Einkommensunterschiede vorhanden sind. Besonders in solchen Fällen sollte das junge Paar sich über einen Ehevertrag informieren, damit kein Partner im Falle einer Scheidung überraschend hart von den Folgen getroffen wird. Vor allem unverheirateten Paaren ist die Einholung einer Rechtsberatung und das Aufsetzen einer vertraglichen Vereinbarung zu empfehlen, da für sie keine speziellen gesezlichen Regelungen im Falle des Scheiterns der Lebensgemeinschaft bereitstehen. Dabei werden Sie von uns sehr individuell unter Berücksichtigung Ihrer besonderen Lebenssituation beraten.
Daneben geht es bei Eheverträgen im Wesentlichen um Fragen zum Güterstand -Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung-, zu Unterhaltsregelungen und zur Altersvorsorge, den so genannten Versorgungsausgleich. Wir erstellen und gestalten in Abstimmung mit Ihnen Ihren Ehevertrag – der allerdings in der Regel noch notariell beurkundet werden muss -, und überprüfen vorhandene Eheverträge hinsichtlich ihrer Wirksamkeit sowie der Auswirkungen einzelner Klauseln.
Bei Trennung und Scheidung beraten und unterstützen wir die Gestaltung von (regelmäßig ebenfalls notariell zu beurkundenen) Scheidungsfolgeverträgen, mit denen wichtige finanzielle und rechtliche Folgen von Trennung und Scheidung geregelt werden, um später zermürbenden, nicht selten jahrelangen Auseinandersetzungen vor den Gerichten vorzubeugen.