Abfindung
Soll das Arbeitsverhältnis beendet werden, gleichgültig ob in einer außergerichtlichen Verhandlung oder in einem Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht, so geht es in den meisten Fällen wesentlich um das Aushandeln einer Abfindungszahlung wegen des Verlustes des Arbeitsplatzes für den Arbeitnehmer.
Eine große Zahl der Kündigungsschutzverfahren wird so mit einer Abfindungsvereinbarung beendet. Dabei ist die Höhe der Abfindungszahlung keineswegs klar oder einfach zu errechnen. Zwar gibt es die die sogenannte „Regelabfindung“, aber einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht. Es ist eine Frage der Interessenlage von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wie eine Abfindung im Einzelfall bemessen und vereinbart wird. Hier kommt es ganz besonders auf die Fachkenntnisse, die Erfahrung und das Verhandlungsgeschick des Anwalts an. Rechtsanwalt Becker vertritt hier Ihre Interessen engagiert und erfolgsorientiert.